Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Better Energy GmbH.
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Better Energy GmbH
für Verträge mit Kunden über PV-Anlagen, PV-Anlagen-Komponenten sowie Anlagen zur Erzeugung und Speicherung von erneuerbaren Energien
Stand: 08.08.2026
1 Anwendungsbereich und Rangfolge
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Better Energy GmbH („BETTER ENERGY GMBH“) und ihren Kunden über den Verkauf und die Lieferung von PV-Anlagen, PV-Anlagen-Komponenten sowie Anlagen zur Erzeugung und Speicherung erneuerbarer Energien sowie – soweit ausdrücklich vereinbart – über deren Montage, Installation, Inbetriebnahme und sonstige damit verbundene Werkleistungen.
1.2 Die AGB gelten für Kaufverträge und Werkverträge, soweit die jeweilige Bestimmung ihrem Inhalt nach auf den konkreten Vertragstyp anwendbar ist.
1.3 Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB gelten diese AGB nur insoweit, als sie den zwingenden gesetzlichen Vorschriften des Verbraucherschutzrechts nicht entgegenstehen. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
1.4 Verbraucher und Unternehmer bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 13 und 14 BGB.
1.5 Individuelle Vereinbarungen zwischen der BETTER ENERGY GMBH und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB). Im Übrigen gehen die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung konkret vereinbarten Leistungsbeschreibungen und Preise diesen AGB vor.
1.6 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die BETTER ENERGY GMBH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn die BETTER ENERGY GMBH ihrer Einbeziehung nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.
2 Vertragsschluss
2.1 Das dem Kunden von der BETTER ENERGY GMBH unterbreitete Angebot versteht sich als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.
2.2 Ein Angebot unterbreitet der Kunde der BETTER ENERGY GMBH, wenn er das Angebot unterzeichnet an die BETTER ENERGY GMBH zurücksendet. Die BETTER ENERGY GMBH wird das Angebot prüfen und dem Kunden eine Bestätigung in Textform zusenden. Mit dem Zugang der Bestätigung beim Kunden kommt der Vertrag zustande.
2.3 Änderungen oder Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs sollen aus Gründen der Nachvollziehbarkeit in Textform vereinbart werden. Individuelle Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.
2.4 Soweit die BETTER ENERGY GMBH aufgrund des vereinbarten Leistungsumfangs die Anmeldung der Anlage beim zuständigen Netzbetreiber oder sonstige mit dem Netzanschluss zusammenhängende Tätigkeiten übernimmt, beschränkt sich ihre Verpflichtung auf die ausdrücklich vereinbarten Bearbeitungs- und Mitwirkungshandlungen.
Eine Zustimmung, Genehmigung oder ein bestimmter Zeitpunkt des Netzanschlusses durch den Netzbetreiber wird nicht geschuldet, soweit hierauf kein Einfluss der BETTER ENERGY GMBH besteht.
Die Wirksamkeit des Vertrags hängt nicht von der Zustimmung oder Genehmigung des Netzbetreibers ab, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Verlangt der Netzbetreiber zusätzliche technische Maßnahmen, Komponenten oder Änderungen, die nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs sind, bedürfen diese einer gesonderten Vereinbarung und werden gesondert vergütet.
3 Widerrufsrecht von Verbrauchern
3.1 Soweit dem Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften ein Widerrufsrecht zusteht, wird er hierüber in einer gesonderten Widerrufsbelehrung entsprechend den gesetzlichen Anforderungen informiert.
3.2 Gesetzliche Ausschlusstatbestände des Widerrufsrechts bleiben unberührt.
3.3 Soweit der Kunde verlangt, dass mit einer geschuldeten Dienst- oder Werkleistung vor Ablauf einer bestehenden Widerrufsfrist begonnen wird, erfolgt die hierfür gesetzlich erforderliche Information und Zustimmung gesondert.
3.4 Gesetzliche Widerrufsrechte und deren gesetzliche Ausschlusstatbestände bleiben unberührt.
4 Leistungsumfang und bauseitige Voraussetzungen
4.1 Geschuldet sind ausschließlich die im Angebot, in der Auftragsbestätigung und den dort in Bezug genommenen Anlagen ausdrücklich beschriebenen Liefer- und Werkleistungen. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet.
4.2 Der Kunde stellt sicher, dass das Gebäude und die für die Montage vorgesehenen Flächen für die vereinbarte Nutzung geeignet sind. Dies betrifft insbesondere den allgemeinen baulichen Zustand und – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – die ausreichende Tragfähigkeit der für die Montage vorgesehenen Konstruktionen.
4.3 Eine statische Berechnung oder Tragwerksplanung ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich Bestandteil des Angebots oder der Auftragsbestätigung ist.
4.4 Die BETTER ENERGY GMBH ist nicht verpflichtet, nicht ohne Weiteres erkennbare bauliche oder statische Mängel des Gebäudes ohne gesonderte Beauftragung zu untersuchen. Erkennt die BETTER ENERGY GMBH im Rahmen der vereinbarten Arbeiten jedoch konkrete Umstände, die einer ordnungsgemäßen oder sicheren Durchführung entgegenstehen können, wird sie den Kunden hierüber informieren.
4.5 Der Kunde ist für Genehmigungen und Zustimmungen verantwortlich, soweit deren Einholung nicht ausdrücklich zum Leistungsumfang der BETTER ENERGY GMBH gehört. Die BETTER ENERGY GMBH bleibt für die von ihr selbst geschuldeten Prüf-, Hinweis- und Sorgfaltspflichten verantwortlich.
4.6 Welche Komponenten, Montagearbeiten, Elektroarbeiten, Gerüstleistungen, Dacharbeiten, Demontagearbeiten, Entsorgungsleistungen, Netzanschlussleistungen und sonstigen Nebenleistungen geschuldet sind, ergibt sich abschließend aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
4.7 Nachträglich vom Kunden gewünschte Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Die BETTER ENERGY GMBH ist berechtigt, hierfür eine zusätzliche angemessene Vergütung zu verlangen. Soweit keine Vergütung vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung nach den üblichen Preisen der BETTER ENERGY GMBH für die betreffende Leistung. Vor Ausführung wird der Kunde über die voraussichtlichen Mehrkosten informiert, soweit dies nach den Umständen möglich und zumutbar ist.
4.8 Durch vom Kunden veranlasste Änderungs- oder Zusatzleistungen können sich vereinbarte Ausführungsfristen angemessen verlängern.
5 Modellrechnungen und Ertragsprognosen
5.1 Ertragsprognosen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Simulationen und sonstige Modellrechnungen dienen ausschließlich der unverbindlichen Prognose und beruhen auf den jeweils zugrunde gelegten Annahmen und Daten.
5.2 Modellrechnungen und Ertragsprognosen stellen Prognosen auf Grundlage der jeweils zugrunde gelegten Annahmen dar. Die tatsächliche Energieerzeugung kann insbesondere aufgrund von Wetterbedingungen, Verschattung, Verschmutzung, Ausrichtung, Neigung, technischen Verlusten, Wirkungsgrad, Betriebsbedingungen und Netzverfügbarkeit abweichen.
5.3 Eine bestimmte Energieerzeugung oder Wirtschaftlichkeit wird nur geschuldet, wenn dies im Vertrag ausdrücklich als Beschaffenheit oder Garantie vereinbart wurde.
5.4 Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
6 Mitwirkungspflichten des Kunden (nur für Werkverträge)
6.1 Für die Dauer der Ausführung der Arbeiten hat der Kunde der BETTER ENERGY GMBH ausreichend geschützte Flächen für die Lagerung der Komponenten der PV-Anlage oder der sonstigen Anlage zur Erzeugung von erneuerbaren Energien nebst dazugehöriger Montagematerialien („Materialien“) bereitzustellen.
6.2 Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen gegen Beschädigung oder Verlust der auf seinem Grundstück gelagerten Materialien durch ihn oder von ihm zu vertretende Dritte. Für Schäden oder Verlust, die durch die BETTER ENERGY GMBH, deren Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden, gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen.
6.3 Der Kunde hat die ihm obliegenden erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit die Arbeiten innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen ohne Unterbrechung durchgeführt werden können.
6.4 Der Kunde stellt sicher, dass die BETTER ENERGY GMBH und die von ihr eingesetzten Personen zu den vereinbarten Terminen ungehinderten Zugang zum Grundstück, zum Gebäude und zu den Arbeitsbereichen (einschließlich Dach, Zählerschrank und Unterverteilungen) erhalten. Soweit erforderlich, stellt der Kunde unentgeltlich Bau-/Netzstrom, Wasser sowie geeignete Stell- und Parkflächen in zumutbarer Nähe bereit. Für die Nutzung von oder den Zugang über Nachbargrundstücke sowie für hierfür erforderliche Zustimmungen Dritter hat der Kunde rechtzeitig zu sorgen.
6.5 Der Kunde ist verpflichtet, die BETTER ENERGY GMBH vor Beginn der Arbeiten über besondere Installationen, Leitungsführungen oder Einbauten außerhalb der üblichen Installationszonen zu informieren. Hierzu zählen insbesondere verdeckte Leitungen, Unterputz-Spülkästen, Sonderkonstruktionen sowie sonstige nicht ohne Weiteres erkennbare Installationen. Für Schäden, die auf einer Verletzung dieser Hinweispflicht beruhen, haftet die BETTER ENERGY GMBH nur nach Maßgabe der Ziffern 13.5 bis 13.8.
6.6 Der Kunde ist verpflichtet, die BETTER ENERGY GMBH vor Beginn der Arbeiten über empfindliche elektrische und elektronische Geräte sowie sonstige sensible Verbraucher zu informieren, die von einer Unterbrechung der Stromversorgung betroffen sein können (siehe Ziffer 7.2).
6.7 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach und entstehen hierdurch Verzögerungen oder zusätzliche Aufwendungen, kann die BETTER ENERGY GMBH Ersatz der hierdurch nachweislich entstandenen und erforderlichen Mehraufwendungen verlangen, soweit der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist.
6.8 Der Kunde ist verpflichtet, der BETTER ENERGY GMBH alle für die Planung und Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und richtig zur Verfügung zu stellen. Dies gilt insbesondere für Angaben zu baulichen Besonderheiten, vorhandenen Leitungen, Installationen, früheren Umbauten, bekannten Mängeln und sonstigen Umständen, die für die Durchführung der Arbeiten von Bedeutung sein können.
6.9 Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden und Mehraufwendungen, die dadurch entstehen, dass von ihm zu vertretende Angaben unrichtig oder unvollständig sind oder ihm bekannte, für die Durchführung der Arbeiten relevante Umstände nicht mitgeteilt wurden.
7 Durchführung der Arbeiten (nur für Werkverträge)
7.1 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es im Rahmen der Arbeiten zu einer vorübergehenden Unterbrechung der Stromversorgung kommen kann. Diese dauert in der Regel weniger als einen Werktag, kann in Einzelfällen jedoch bis zu zwei Werktage betragen. Der Kunde hat sich hierauf in zumutbarer Weise vorzubereiten.
7.2 Der Kunde hat empfindliche elektrische und elektronische Geräte, soweit dies erforderlich und zumutbar ist, vor einer angekündigten Unterbrechung der Stromversorgung vom Stromnetz zu trennen oder anderweitig gegen die Folgen der Unterbrechung und Wiedereinschaltung zu schützen.
Für Schäden, die nachweislich darauf beruhen, dass der Kunde trotz eines erforderlichen und zumutbaren Hinweises geeignete Schutzmaßnahmen unterlassen hat, haftet die BETTER ENERGY GMBH nicht.
Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bleibt unberührt.
7.3 Aus Gründen der Arbeitssicherheit (z.B. bei Sturm, Gewitter, Vereisung, Nässe oder anderen ungeeigneten Witterungsbedingungen) kann die BETTER ENERGY GMBH Dach- und Außenarbeiten verschieben. Hierdurch bedingte Terminverschiebungen begründen keine Ansprüche des Kunden wegen Verzugs, soweit die BETTER ENERGY GMBH die Verzögerung nicht zu vertreten hat.
8 Termine
8.1 Liefer- und Montagezeiten werden im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung angegeben. Soweit ein Termin ausdrücklich als verbindlich bezeichnet ist, handelt es sich um einen verbindlichen Termin.
8.2 Nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnete Zeitangaben sind voraussichtliche Liefer- bzw. Montagezeiträume.
8.3 Die Einhaltung vereinbarter Termine setzt voraus, dass der Kunde die ihm obliegenden Mitwirkungsleistungen rechtzeitig und vollständig erbringt und erforderliche Voraussetzungen rechtzeitig geschaffen sind.
8.4 Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, nicht von der BETTER ENERGY GMBH zu vertretender Lieferverzögerungen von Vorlieferanten oder sonstiger von der BETTER ENERGY GMBH nicht zu vertretender Umstände führen zu einer angemessenen Verlängerung der betroffenen Frist. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
9 Abnahme (nur für Werkverträge)
9.1 Nach Fertigstellung der Werkleistung wird die BETTER ENERGY GMBH die Abnahme verlangen. Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, wenn die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht ist; wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Vorbehalte wegen bekannter Mängel sind bei der Abnahme in Textform zu erklären.
9.2 Nimmt der Kunde eine fertiggestellte Leistung nicht innerhalb einer ihm von der BETTER ENERGY GMBH gesetzten angemessenen Frist ab, obwohl er dazu verpflichtet ist, so gilt die Leistung als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB). Gegenüber Verbrauchern tritt diese Wirkung nur ein, wenn die BETTER ENERGY GMBH den Verbraucher mit der Aufforderung zur Abnahme auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme in Textform hingewiesen hat.
10 Zahlungsbedingungen
10.1 Soweit nicht abweichend vereinbart, erfolgt die Rechnungslegung bei Kaufverträgen nach Lieferung und bei Werkverträgen nach Abnahme.
10.2 Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.
10.3 Zahlungen sind per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto der BETTER ENERGY GMBH vorzunehmen.
10.4 Die BETTER ENERGY GMBH ist berechtigt, Abschlagszahlungen für vertragsgemäß erbrachte Leistungen sowie für nach dem Vertrag geschuldete und bereitgestellte Materialien nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu verlangen.
10.5 Soweit ein Vertrag als Verbraucherbauvertrag im Sinne der gesetzlichen Vorschriften einzuordnen ist, gelten die hierfür zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere über Abschlagszahlungen und Sicherheiten, vorrangig.
10.6 Soweit im Angebot ein Zahlungsplan vereinbart wird, gilt dieser nur, soweit er mit den zwingenden gesetzlichen Vorschriften vereinbar ist. Gesetzlich erforderliche Sicherheiten oder Einbehalte des Kunden werden berücksichtigt.
11 Eigentumsvorbehalt
11.1 Bei Kaufverträgen behält sich die BETTER ENERGY GMBH das Eigentum an gelieferten beweglichen Gegenständen bis zur vollständigen Zahlung der betreffenden Forderung vor, soweit ein Eigentumsvorbehalt gesetzlich zulässig ist.
11.2 Soweit Komponenten aufgrund ihrer Verbindung mit einem Grundstück oder Gebäude kraft Gesetzes wesentliche Bestandteile werden und ein Eigentumsvorbehalt deshalb nicht fortbestehen kann, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
11.3 Der Kunde wird die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände bis zum Eigentumsübergang pfleglich behandeln und die BETTER ENERGY GMBH unverzüglich über Zugriffe Dritter informieren.
11.4 Gegenüber Unternehmern bleiben weitergehende Sicherungsrechte aufgrund gesonderter Vereinbarung unberührt.
12 Gefahrübergang (nur für Kaufverträge)
12.1 Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten für den Gefahrübergang die gesetzlichen Vorschriften.
12.2 Bei Verträgen mit Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften auf den Kunden über.
13 Mängelrechte und Haftung
Mängelrechte und Mängelanzeigen
13.1 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
13.2 Ist der Kunde Unternehmer, gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere § 377 HGB, soweit dessen Voraussetzungen vorliegen.
13.3 Unabhängig hiervon wird der Kunde gebeten, erkennbare Mängel möglichst zeitnah in Textform unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen, damit die BETTER ENERGY GMBH eine schnelle Prüfung und gegebenenfalls Nacherfüllung veranlassen kann. Die unterlassene oder verspätete Anzeige lässt die gesetzlichen Rechte des Kunden unberührt, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
13.4 Schlägt die Nacherfüllung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften fehl oder ist sie dem Kunden nicht zumutbar, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu, insbesondere Minderung oder – soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – Rücktritt sowie gegebenenfalls Schadens- oder Aufwendungsersatz.
Haftung
13.5 Die BETTER ENERGY GMBH haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der BETTER ENERGY GMBH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und soweit eine Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften besteht.
13.6 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die BETTER ENERGY GMBH nur auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
13.7 Im Übrigen ist die Haftung der BETTER ENERGY GMBH für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
13.8 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei von der BETTER ENERGY GMBH übernommenen Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien sowie bei sonstiger zwingender gesetzlicher Haftung.
13.9 Für Schäden oder Mängel, die ausschließlich auf bereits vor Beginn der Arbeiten vorhandene und für die BETTER ENERGY GMBH nicht erkennbare Mängel oder eine ungeeignete Beschaffenheit des Gebäudes oder der baulichen Anlage zurückzuführen sind, haftet die BETTER ENERGY GMBH nicht, soweit sie diese Umstände nicht zu vertreten hat und ihre eigenen Prüf-, Hinweis- und Sorgfaltspflichten erfüllt hat.
Die gesetzlichen Rechte des Kunden wegen von der BETTER ENERGY GMBH verursachter Schäden bleiben unberührt.
13.10 Für Schäden oder Mängel, die ausschließlich auf bereits vor Beginn der Arbeiten vorhandene und für die BETTER ENERGY GMBH nicht erkennbare Mängel, Defekte oder Abweichungen von den geltenden technischen Regeln der bestehenden elektrischen Anlage zurückzuführen sind, haftet die BETTER ENERGY GMBH nicht, soweit sie diese Umstände nicht zu vertreten hat und ihre eigenen Prüf-, Hinweis- und Sorgfaltspflichten erfüllt hat. Erkennbare Mängel wird die BETTER ENERGY GMBH dem Kunden mitteilen; ihre Beseitigung ist nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs und erfolgt nur nach gesonderter Beauftragung.
13.11 Für Schäden oder Verlust von auf dem Grundstück des Kunden gelagerten Materialien haftet der Kunde nur, soweit er oder ein von ihm zu vertretender Dritter den Schaden oder Verlust verursacht hat. Für von der BETTER ENERGY GMBH oder ihren Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen.
13.12 Die BETTER ENERGY GMBH haftet nicht für Mängel oder Schäden, die nachweislich darauf beruhen, dass der Kunde die Anlage entgegen den ihm zur Verfügung gestellten Hersteller- oder Betriebsanweisungen verwendet oder verändert, soweit der Kunde diese Pflichtverletzung zu vertreten hat und der Schaden hierauf beruht. Die gesetzlichen Haftungsregelungen bleiben im Übrigen unberührt.
14 Verjährung
14.1 Für Mängelansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
14.2 Dies gilt insbesondere für die gesetzlichen Sonderregelungen bei Arbeiten an Bauwerken und sonstigen gesetzlich besonders geregelten Leistungen.
14.3 Gesetzliche Sonderregelungen für Schadensersatzansprüche, arglistig verschwiegene Mängel sowie zwingende gesetzliche Haftung bleiben unberührt.
15 Höhere Gewalt und nicht zu vertretende Leistungshindernisse
15.1 Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige außergewöhnliche und von der BETTER ENERGY GMBH nicht zu vertretende Umstände, die die Leistung wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, verlängern die betroffenen Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit.
Dies gilt insbesondere bei Naturkatastrophen, Krieg, hoheitlichen Maßnahmen und Arbeitskämpfen.
Lieferverzögerungen von Vorlieferanten werden nur berücksichtigt, wenn die BETTER ENERGY GMBH die betreffenden Materialien oder Komponenten rechtzeitig bestellt hat und die Verzögerung nicht zu vertreten hat.
15.2 Die BETTER ENERGY GMBH wird den Kunden über erhebliche, absehbare Verzögerungen und deren voraussichtliche Dauer informieren.
15.3 Gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs- und Schadensersatzrechte bleiben unberührt.
16 Anmeldungen, Netzanschluss und Registrierungen
16.1 Soweit im Angebot oder in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich eine andere Regelung getroffen wurde, obliegt dem Kunden die Durchführung derjenigen Anmeldungen, Registrierungen, Anzeigen und sonstigen Meldepflichten, die gesetzlich dem Anlagenbetreiber obliegen.
16.2 Übernimmt die BETTER ENERGY GMBH aufgrund gesonderter Vereinbarung die Netzanschluss- oder Registrierungsanmeldung, hat der Kunde die hierfür erforderlichen Angaben, Unterlagen und Vollmachten vollständig und rechtzeitig bereitzustellen.
Die BETTER ENERGY GMBH schuldet die ordnungsgemäße Bearbeitung und Einreichung der übernommenen Vorgänge, nicht jedoch eine bestimmte Entscheidung oder Genehmigung des Netzbetreibers, einer Behörde oder einer sonstigen Stelle.
16.3 Verzögerungen oder Ablehnungen durch Netzbetreiber, Behörden oder sonstige Dritte hat die BETTER ENERGY GMBH nicht zu vertreten, soweit sie deren Ursache nicht gesetzt hat.
17 Herstellergarantien
17.1 Soweit Hersteller freiwillige Garantien für einzelne Komponenten gewähren, richten sich deren Inhalt, Umfang, Dauer und Voraussetzungen nach den jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers.
17.2 Herstellergarantien bestehen zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelrechten des Kunden gegenüber der BETTER ENERGY GMBH. Die gesetzlichen Rechte des Kunden gegenüber der BETTER ENERGY GMBH werden durch eine Herstellergarantie nicht eingeschränkt.
17.3 Die BETTER ENERGY GMBH kann den Kunden bei der Geltendmachung einer Herstellergarantie unterstützen. Hierauf besteht nur Anspruch, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist.
18 Gerichtsstand und anwendbares Recht
18.1 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
18.2 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der BETTER ENERGY GMBH Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.
18.3 Die BETTER ENERGY GMBH ist daneben berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlich zuständigen Gerichtsstand zu verklagen.
18.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
18.5 Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung, soweit gesetzlich zulässig.
19 Datenschutz
Hinweise zum Datenschutz sind abrufbar unter: https://better-energy-solar.de/datenschutz.
20 Foto- und Videoaufnahmen
Die Anfertigung und Nutzung von Foto- und Videoaufnahmen zu Werbe- oder Präsentationszwecken ist nicht Bestandteil dieser AGB und keine Voraussetzung für den Abschluss oder die Durchführung des Vertrags.
Soweit für eine solche Nutzung eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese in einer gesonderten, freiwilligen Erklärung eingeholt.
21 Sonstiges
21.1 Die BETTER ENERGY GMBH ist berechtigt, für die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Unterlieferanten und Subunternehmer einzusetzen.
21.2 Der Kunde ist zur Aufrechnung berechtigt, soweit seine Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist. Dies gilt nicht, soweit die Gegenforderung mit der Forderung der BETTER ENERGY GMBH in einem rechtlichen Zusammenhang steht, aufgrund dessen eine Aufrechnung nach den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften ausüben.
21.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen aus Gründen der Nachvollziehbarkeit in Textform erfolgen. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist oder eine individuelle Vereinbarung formfrei wirksam getroffen werden kann. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
21.4 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
22 Verbraucherstreitbeilegung
Die BETTER ENERGY GMBH informiert Verbraucher entsprechend den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften über ihre Bereitschaft oder Verpflichtung zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle.
Soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht, nimmt die BETTER ENERGY GMBH an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nur teil, wenn dies im Einzelfall ausdrücklich erklärt wird.
23 Kontakt
Better Energy GmbH
Im Euler 11
55129 Mainz
Tel.: +49 (0)172 4692934
E-Mail: info@better-energy-solar.de
USt-IdNr.: DE355478729
Amtsgericht Mainz, HRB 51475
Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Eric Matuszak und Julian Ceglie

