Allgemeine Geschäftsbedingn
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A. General 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere - auch zukünftigen – Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern im Sinne von § 310 BGB (nachfolgend: "Käufer").  Abweichende Bedingungen des Käufers gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich und schriftlich  zugestimmt haben. 

Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden,  Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen Allgemeinen  Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag  bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. 

Auch ohne besondere Klarstellung gelten im Übrigen die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie  in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich  ausgeschlossen werden. 

B. Abschluss des Vertrags 

Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst mit der Annahme der Bestellung  des Käufers zustande. 

Branchenübliche Abweichungen von unserer Annahme der Bestellung des Käufers (z.B. durch  Auftragsbestätigung) bleiben vorbehalten und berühren den Vertragsschluss nicht. 

C. Lieferbedingungen 

Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht  einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung, z.B. wegen fehlender Selbstbelieferung  durch unseren Lieferanten), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und eine  den Umständen angemessene, neue Lieferfrist bestimmen. Ist die Leistung auch in der neuen  Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten;  eine bereits erbrachte Gegenleistung werden wir unverzüglich erstatten. Unsere gesetzlichen  Rechte (z.B. Ausschluss der Leistungspflicht) und die Rechte des Käufers aus diesen  Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben unberührt. 

Der Eintritt unseres Lieferverzuges bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem  Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich. 

Die Ware wird auf Gefahr (Untergang, Verschlechterung, Verzögerung) des Käufers versandt.  Verzögert sich der Versand aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr  mit der Meldung der Versandbereitschaft über. Der gesetzliche Gefahrübergang wegen  Annahmeverzuges bleibt unberührt. 

D. Preise und Zahlungsbedingungen 

Der Kaufpreis ist fällig und zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung, sofern  nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Nach Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Käufer  in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs - vorbehaltlich weitergehender Rechte - mit  dem jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. 

Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur insoweit zu, als der  jeweilige Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt ist.

Wird unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet  (z.B. Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder wenn der Käufer seine Leistung  nicht ordnungsgemäß und rechtzeitig erbringt oder erklärt, seine Leistung nicht erbringen zu  wollen, oder wenn noch fällige Verpflichtungen aus einem früheren Leistungsverhältnis  bestehen), sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und - 

gegebenenfalls nach Fristsetzung - zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB) und  können den Rücktritt sofort erklären. Die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit  einer Fristsetzung bleiben unberührt. Ist der Käufer mit einer vereinbarten Zahlung oder  sonstigen Leistung aus diesem oder anderen Rechtsgeschäften in Verzug, sind wir  unbeschadet unserer sonstigen Rechte berechtigt, alle offenen Forderungen aus diesem oder  anderen Rechtsgeschäften sofort fällig zu stellen. Darüber hinaus tritt bei Überschreitung des  internen Kreditlimits (Gesamtbetrag der offenen Rechnungen und offenen  Aufträge/Lieferungen) oder bei Erreichen der 3. 

Wir behalten uns vor, die vereinbarten Preise nach billigem Ermessen mit sofortiger Wirkung  neu festzusetzen (§ 315 BGB), wenn seit dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses eine  wesentliche Erhöhung von Rohstoffen und/oder Energie um mehr als 5 % netto eingetreten  ist. 

E. Eigentumsvorbehalt 

Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller unserer  gegenwärtigen und künftigen Forderungen vor. 

Bei Pflichtverletzungen, insbesondere bei Nichtzahlung des Kaufpreises, sind wir berechtigt,  nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und/oder die Ware  herauszuverlangen.  

Im Herausgabeverlangen liegt keine Rücktrittserklärung; vielmehr sind wir berechtigt, lediglich  die Ware herauszuverlangen und uns den Rücktritt vom Vertrag vorzubehalten. Wird der  Kaufpreis nicht bezahlt, werden wir diese Rechte erst geltend machen, wenn eine  angemessene Nachfrist zur Zahlung erfolglos verstrichen ist oder eine angemessene Nachfrist  gesetzlich entbehrlich ist. 

Der Käufer darf die Waren im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebs verarbeiten  und/oder verkaufen. In diesem Fall gelten auch die folgenden Bestimmungen. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder  Verbindung entstehenden Erzeugnisse, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer  Verarbeitung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben  wir Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Waren. Andernfalls gilt das Produkt als  Vorbehaltsware. 

Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder  Verbindung entstehenden Erzeugnisse, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer  Verarbeitung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben  wir Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Waren. Andernfalls gilt das Produkt als  Vorbehaltsware. 

Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, so werden wir  auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben. 

F. Ansprüche des Käufers wegen Mängeln 

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für die Freiheit der Ware von Sach- und  Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung), soweit nachfolgend nichts  anderes bestimmt ist. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Lieferantenregress bleiben in  jedem Fall unberührt.

Als Beschaffenheitsvereinbarung gelten nur diejenigen Produktbeschreibungen, die  Gegenstand des Einzelvertrages sind. Über die gesetzliche Regelung hinaus ist die Ware auch  dann frei von Sachmängeln, wenn sie die Eigenschaften aufweist, die der Käufer aufgrund der  von uns abgegebenen Produktbeschreibung erwarten kann. Für öffentliche Äußerungen  Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernehmen wir keine Haftung. 

Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen  Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist. Der Käufer hat uns die zur Prüfung  des gerügten Mangels erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die Ware  zu diesen Zwecken zu übergeben. 

Ist die Ware mangelhaft, können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des  Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung)  leisten. Unser gesetzliches Recht auf Verweigerung bleibt unberührt. 

Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer  gesetzte Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist,  kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Das  Rücktrittsrecht besteht nicht bei einem unerheblichen Mangel. 

Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen  bestehen nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen; im Übrigen sind sie  ausgeschlossen. 

G. Sonstige Haftung 

Auf Schadensersatz haften wir - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur bei Vorsatz oder grober  Fahrlässigkeit. Wir haften jedoch auch im Falle einfacher Fahrlässigkeit - für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; - für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist unsere  Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens  begrenzt. 

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig  verschwiegen oder eine Garantie übernommen haben. Das Gleiche gilt für Ansprüche des  Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz. 

Außerhalb unserer Mängelhaftung hat der Käufer nur das Recht, wegen einer von uns zu  vertretenden Pflichtverletzung vom Vertrag zurückzutreten oder diesen zu kündigen;  insbesondere ist ein freies Kündigungsrecht (z.B. nach §§ 651, 649 BGB) ausgeschlossen.  

Der Rücktritt oder die Kündigung muss schriftlich erklärt werden. Im Übrigen gelten die  gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen. 

H. Verjährungsfrist 

Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche  aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. 

Für Bauwerke und Baumaterialien beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung. Die  besonderen Verjährungsregelungen des gesetzlichen Lieferantenregresses bleiben unberührt  und gelten zugunsten des Käufers auch dann, wenn die Leistung an den Verbraucher nicht  auf einem Kaufvertrag, sondern auf einem Werkvertrag mit einer fünfjährigen Verjährungsfrist  beruht. 

In jedem Fall bleiben die gesetzlichen Vorschriften über Rückgriffsansprüche Dritter,  Lieferantenregress und bei Arglist unberührt. 

Soweit wir dem Käufer wegen oder infolge eines Mangels vertragliche  Schadensersatzansprüche schulden, gelten die vollen gesetzlichen Verjährungsfristen des  Kaufrechts (§ 438 BGB). Diese Verjährungsfristen gelten auch für konkurrierende  außervertragliche Schadensersatzansprüche, es sei denn, die Anwendung der regelmäßigen 

gesetzlichen Verjährungsfrist (§§ 195, 199 BGB) führt im Einzelfall zu einer kürzeren  Verjährungsfrist. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon  unberührt. 

I. Wahl des Rechts und des Gerichtsstandes 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und  supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Übereinkommens über  Verträge über den internationalen Warenkauf. Die Voraussetzungen und Wirkungen des  Eigentumsvorbehaltes unterliegen dem Recht am jeweiligen Standort der Sache. Bei  grenzüberschreitenden Verträgen gelten die internationalen Regeln für die Auslegung von  handelsüblichen Vertragsformeln (Incoterms) in der jeweils gültigen Fassung. 

Ausschließlicher - auch internationaler - Gerichtsstand für Kaufleute ist das Landgericht  Frankfurt am Main. Wir sind jedoch auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des  Käufers zu klagen. The Frankfurt am Main regional court is the exclusive – also international  – place of jurisdiction for merchants. However, we are also entitled to bring legal action at the  buyer's general place of jurisdiction. 

Ab dem: April 2023 

CV&B GmbH

Zietenring 17

65195 Wiesbaden

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