Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Better Energy Gmbh.

Unsere AGB

Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen.

AllgemeineGeschäftsbedingungen

der Better Energy GmbH
für Verträge mit KundInnen über PV-Anlagen, PV-Anlagen-Komponenten sowieAnlagen zur Erzeugung und Speicherung von erneuerbaren Energien (Stand05.06.2024)

1 Anwendungsbereich und Rangfolge

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) finden auf Verträgenzwischen der Better Energy GmbH („BETTER ENERGY GMBH“) und KundInnen Anwendung,die den Verkauf und die Lieferung („Kaufverträge“) oder sowohl den Verkauf unddie Lieferung als auch die Montage („Werkverträge“) von PV-Anlagen,PV-Anlagen-Komponenten sowie Anlagen zur Erzeugung und Speicherung vonerneuerbaren Energien zum Gegenstand haben.

1.2 Die Bestimmungen dieser AGB finden auf Kaufverträgen und Werkverträgengleichermaßen Anwendung, sofern in einer Bestimmung nicht gesondert Bezug aufKaufverträge oder Werkverträge genommen wird.

1.3 Die Bestimmungen dieser AGB gelten für VerbraucherInnen i.S.v. § 13 BGB undUnternehmerInnen i.S.v. § 14 BGB (nachstehend zusammengefasst „KundInnen“)gleichermaßen, sofern in einer Bestimmung nicht gesondert Bezug aufVerbraucherInnen oder UnternehmerInnen genommen wird.

1.4 VerbraucherInnen sind KundInnen, die mit ihrer PV-Anlage oder einersonstigen Anlage zur Erzeugung von erneuerbaren Energien Energie erzeugenwollen, die überwiegend für Zwecke des eigenen privaten Verbrauchs genutztwerden soll.

1.5 Die im Angebot der BETTER ENERGY GMBH enthaltenen Bestimmungen geltenvorrangig zu diesen AGB.

1.6 Allgemeine Geschäftsbedingungen, die diesen AGB widersprechen oder sieergänzen („anderslautende Bedingungen“), finden nur insoweit Anwendung, als dieBETTER ENERGY GMBH diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

1.7 Allen anderen anderslautenden Bedingungen, auf die Sie in Angeboten,Auftragsbestätigungen oder Bestätigungsschreiben Bezug nehmen, wird hiermitausdrücklich widersprochen.

2 Vertragsschluss

2.1 Das Ihnen von der BETTER ENERGY GMBH unterbreitete Angebot versteht sichals Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.

2.2 Ein Angebot unterbreiten Sie der BETTER ENERGY GMBH, wenn Sie das Angebotunterzeichnet an die BETTER ENERGY GMBH zurücksenden. Die BETTER ENERGY GMBHwird das Angebot prüfen und Ihnen eine Bestätigung in Textform zusenden. Mitdem Zugang der Bestätigung bei Ihnen kommt der Vertrag zustande.

2.3 Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen zu ihrer Wirksamkeiteine Einigung zwischen BETTER ENERGY GMBH und Ihnen in Textform.

2.4 Soweit vereinbart wird, dass die BETTER ENERGY GMBH den Antrag für denNetzanschluss der PV-Anlage oder der sonstigen Anlage zur Erzeugung von erneuerbarenEnergien beim zuständigen Netzbetreiber für Sie stellt, kommt der Vertrag unterder aufschiebenden Bedingung zu Stande, dass der Netzbetreiber den Antragbewilligt. Für den Netzantrag benötigt die BETTER ENERGY GMBH Ihre Vollmacht.

3 Widerrufsrecht, Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts

Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe vonGründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tageab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns der Better Energy GmbH mittelseiner eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefaxoder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.Sie können dafür das unter folgendem Link verfügbare Muster-Widerrufsformularverwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist: Muster-Widerrufsformular.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über dieAusübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alleZahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten(mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eineandere Art der Lieferung, als die von uns angebotene, günstigsteStandardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehnTagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerrufdieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wirdasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzthaben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; inkeinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfristbeginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der demAnteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung desWiderrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachtenDienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenenDienstleistungen entspricht.

4 Nicht im Vertrag enthaltene Leistungen

4.1 Die Prüfung, ob das Gebäude oder ein sonstiges Bauwerk („bauliche Anlage“),worauf oder woran die PV-Anlage (oder die sonstige Anlage zur Erzeugung vonerneuerbaren Energien), montiert werden soll, die baulichen Voraussetzungen fürdie Errichtung und den Betrieb der PV-Anlage (oder der sonstigen Anlage zurErzeugung von erneuerbaren Energien) erfüllt (insbesondere in Bezug auf dieStatik der baulichen Anlage und die jeweiligen Herstellerangaben), ist nicht imLeistungsumfang enthalten.

4.2 Die Prüfung, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und denBetrieb der PV-Anlage (oder der sonstigen Anlage zur Erzeugung von erneuerbarenEnergien) erfüllt sind (insbesondere in Bezug auf Genehmigungen, z.B.Baugenehmigung oder andere baurechtliche Vorgaben), ist nicht imLeistungsumfang enthalten.

4.3 Im Übrigen sind weitere, für den Betrieb der PV-Anlage (oder der sonstigenAnlage zur Erzeugung von erneuerbaren Energien Energie) ggf. erforderlicheKomponenten, die nicht ausdrücklich im Leistungsumfang bezeichnet sind, nichtim Leistungsumfang enthalten.

5 Modellrechnungen

5.1 Bitte beachten Sie, dass die tatsächliche Leistung einer PV-Anlage oder dersonstigen Anlage zur Erzeugung von erneuerbaren Energien (z.B. aufgrund vonSchwankungen des Wetters, Ablagerungen auf den Modulen, Wirkungsgrade vonModulen und Wechselrichtern) von den Ergebnissen in Modellrechnungen abweichenkann.

5.2 Etwaige im Rahmen der Vertragsanbahnung und Durchführung erstellteModellrechnungen über die Leistung der PV-Anlage oder der sonstigen Anlage zurErzeugung von erneuerbaren Energien (zu erwartender Jahresertrag etc.) stellendaher weder eine Aussage der BETTER ENERGY GMBH über die Beschaffenheit derPV-Anlage i.S.v. § 434 BGB oder § 633 BGB noch eine Garantie i.S.v. § 443 BGBoder sonstige Garantie dar.

6 Mitwirkungspflichten KundInnen (nur für Werkverträge)

6.1 Für die Dauer der Ausführung der Arbeiten müssen Sie der BETTER ENERGY GMBHausreichend geschützte Flächen für die Lagerung der Komponenten der PV-Anlageoder der sonstigen Anlage zur Erzeugung von erneuerbaren Energien nebstdazugehöriger Montagematerialien („Materialien“) bereitstellen.

6.2 Sie müssen dafür Sorge tragen, dass die während der Durchführung derArbeiten bei Ihnen gelagerten Materialien nicht durch Dritte beschädigt odergestohlen werden oder sonst abhandenkommen (siehe auch Haftung Ziffer 9.10).

6.3 Sie müssen die Ihrerseits erforderlichen Vorkehrungen treffen, damit dieArbeiten innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen ohne Unterbrechungdurchgeführt werden können.

7 Termine

Angegebene Termine geben lediglich Auskünfte über geplanten Liefer- bzw.Montagzeiträume; sie orientieren sich an den Angaben der jeweiligen Hersteller.Die BETTER ENERGY GMBH wird die Liefer- bzw. Montagetermine mit Ihnenabstimmen.

8 Zahlungsbedingungen

8.1 Soweit nicht abweichend vereinbart, erfolgt die Rechnungslegung beiKaufverträgen nach Lieferung und bei Werkverträgen nach Abnahme.

8.2 Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.

8.3 Zahlungen sind per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto derBETTER ENERGY GMBH vorzunehmen.

9 Eigentumsvorbehalt

9.1 Die BETTER ENERGY GMBH behält sich an den gelieferten bzw. gelieferten undmontierten Komponenten der PV-Anlage oder der sonstigen Anlage zur Erzeugungvon erneuerbaren Energien das Eigentum vor bis zur vollständigen Zahlung desvereinbarten Gesamtpreises (inkl. Umsatzsteuer) und der Ihnen gegenüber geltengemachten Aufwendungen und Zinsen im Falle des Zahlungsverzugs.

9.2 Solange das Eigentum nicht auf Sie übergegangen ist, sind Sie nichtberechtigt, die PV-Anlage oder die sonstige Anlage zur Erzeugung vonerneuerbaren Energien oder deren einzelne Komponenten zu verkaufen.

10 Haftung

10.1 VerbraucherInnen haben offensichtliche Mängel, unter kurzer Beschreibungdieser, binnen einer Frist von 14 Tagen, gerechnet ab Lieferung bzw. Abnahme,gegenüber der BETTER ENERGY GMBH in Textform anzuzeigen, wobei die rechtzeitigeAbsendung für die Fristwahrung genügt; andernfalls sind Schadensersatzansprücheder VerbraucherInnen, die auf offensichtlichen Mängeln beruhen, ausgeschlossen.

10.2 Im Falle von Mängeln können Sie Nacherfüllung binnen angemessener Fristverlangen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl der BETTER ENERGY GMBH im Wegeder Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Sache.

10.3 Liefert die BETTER ENERGY GMBH zum Zwecke der Nacherfüllung einemangelfreie Sache, so kann die BETTER ENERGY GMBH von Ihnen die Rückgewähr dermangelhaften Sache verlangen.

10.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, können Sie Ihr Recht auf Minderung oderRücktritt geltend machen. Unberührt hiervon bleibt das Recht, Schaden- oderAufwendungsersatz geltend zu machen.

10.5 Die BETTER ENERGY GMBH haftet unbegrenzt bei vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachten Schäden, bei der Verletzung von Leben, Körper undGesundheit, bei von BETTER ENERGY GMBH übernommenen Garantien sowie nach denBestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.

10.6 Im Falle von sonstigen Schäden, die auf leicht fahrlässiger Verletzungwesentlicher Vertragspflichten („Kardinalspflichten“) beruhen, haftet dieBETTER ENERGY GMBH der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschlussvorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Kardinalspflichten sind solche,die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und aufderen Erfüllung Sie deshalb vertrauen dürfen.

10.7 Im Falle von sonstigen Schäden, die auf leicht fahrlässiger Verletzungnicht wesentlicher Vertragspflichten beruhen, haftet die BETTER ENERGY GMBHinsgesamt in Höhe des vereinbarten Gesamtpreises (ohne Umsatzsteuer).

10.8 Die BETTER ENERGY GMBH haftet nicht für Schäden, die auf der mangelndenEignung (einschl. Materialschwächen, Konstruktionsfehler, unzureichende Statik)der baulichen Anlage beruhen, auf bzw. an der die PV-Anlage oder die sonstigeAnlage zur Erzeugung von erneuerbaren Energien angebracht werden soll.

10.9 Die BETTER ENERGY GMBH haftet nicht für von Ihnen oder Dritten beschädigteoder gestohlene Komponenten der PV-Anlage oder der sonstigen Anlage zurErzeugung von erneuerbaren Energien oder sonstiger Materialien, die während derAusführung der Montagearbeiten bei Ihnen gelagert werden. Dritte in diesemSinne sind nicht die gesetzlichen Vertreter der BETTER ENERGY GMBH undPersonen, derer sich die BETTER ENERGY GMBH zur Erfüllung ihrer vertraglichenPflichten bedient. Es obliegt Ihnen für solche Risiken entsprechendeVersicherungen abzuschließen.

10.10 Die BETTER ENERGY GMBH haftet nicht für Mängel, die aus der Verwendungder Ware durch Sie entgegen den Herstellervorgaben gemäß dem jeweiligenLeistungsdatenblatt resultieren.

11 Verjährung von Mängelrechten

11.1 Bei Verträgen mit VerbraucherInnen beträgt die Verjährungsfrist fürAnsprüche und Rechte wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – zweiJahre ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

11.2 Bei Verträgen mit UnternehmerInnen beträgt die Verjährungsfrist fürAnsprüche und Rechte wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – ein Jahrab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

11.3 Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten nicht bei arglistigemVerschweigen eines Mangels, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachtenSchäden, bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei derfahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalspflichten“).Kardinalspflichten sind solche, die die ordnungsgemäße Durchführung desVertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung Sie deshalb vertrauendürfen.

12 Herstellergarantien

Soweit den Komponenten der PV-Anlage oder der sonstigen Anlage zur Erzeugungvon erneuerbaren Energien Erklärungen der Hersteller beigefügt sind, z.B.Garantien, handelt es sich um selbständige Verträge zwischen Ihnen und demHersteller. Rechte aus diesen Verträgen können Sie direkt gegenüber demjeweiligen Hersteller geltend machen.

13 Gerichtsstand und anwendbares Recht

13.1 Bei Verträgen mit VerbraucherInnen ist der Gerichtsstand für alleStreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Ort desWohnsitzes oder, falls ein solcher nicht besteht, der Ort des gewöhnlichenAufenthalts des/der VerbraucherIn zur Zeit der Klageerhebung. Verlegen Sie nachVertragsschluss Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Gebiet derBundesrepublik Deutschland oder ist zum Zeitpunkt der Klageerhebung IhrWohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht bekannt, ist der Gerichtsstandfür alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag Mannheim.

13.2 Bei Verträgen mit UnternehmerInnen ist der Gerichtsstand für alleStreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag Frankfurt.

13.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG)findet keine Anwendung.

14 Datenschutz

Hinweise zum Datenschutz sind abrufbar unter: www.Better-Energy-GmbH.de

15 Sonstiges

15.1 Die BETTER ENERGY GMBH ist berechtigt, für die Erfüllung ihrervertraglichen Pflichten Unterlieferanten einzusetzen.

15.2 Sie können Ihre Forderungen mit Forderungen der BETTER ENERGY GMBH nuraufrechnen, soweit Ihre Forderungen unbestritten oder rechtskräftigfestgestellt sind.

15.3 Änderungen des Vertrages bedürfen der Textform.

15.4 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam odernicht durchsetzbar sein, werden die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit allerübrigen Bestimmungen dieses Vertrags davon nicht berührt. Sollten einzelneBestimmungen dieses Vertrags gegen zwingende gesetzliche Bestimmungenverstoßen, sollen sie in dem Umfang aufrechterhalten bleiben, als siegesetzlich erlaubt sind. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung istals durch diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung als ersetztanzusehen, die dem von den Parteien mit der unwirksamen oder nichtdurchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dasgilt entsprechend für den Fall von Lücken in diesem Vertrag.

16 Einwilligung zur Nutzung von Foto- und Videoaufnahmen zu Werbezwecken

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen derProjektabwicklung durch die Better Energy GmbH angefertigte Foto- undVideoaufnahmen der installierten Solaranlage, des Gebäudes (außen) sowie ggf.des Montageprozesses von der Better Energy GmbH unentgeltlich zu Werbe- undPräsentationszwecken verwendet werden dürfen. Dies umfasst insbesondere dieVeröffentlichung auf der Website, in sozialen Medien, in Druckerzeugnissensowie im Rahmen von Präsentationen oder sonstigem Werbematerial.

Personenbezogene Daten oder Aufnahmen, auf denen Personen eindeutig erkennbarsind, werden nur mit gesonderter schriftlicher Einwilligung veröffentlicht.

Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit mit Wirkung für die Zukunftwidersprechen. Der Widerspruch ist schriftlich an die Better Energy GmbH zurichten.

17 Kontakt

Better Energy GmbH
Bahnhofstraße 2
55218 Ingelheim

Tel: +49(0)611 950 04 864
Tel: +49(0) 172 4692934
E-Mail: info@better-energy.eu

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
Umst.-ID: DE355478729

Vertretungsberechtigte Gesellschafter:
Geschäftsführer: Eric Matuszak und Julian Ceglie

Amtsgericht Mainz
HRB 51475

Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung:
http://ec.europa.eu/consumers/odr

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