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Allgemeine Geschäftsbedingn
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A. General
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere - auch zukünftigen – Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern im Sinne von § 310 BGB (nachfolgend: "Käufer"). Abweichende Bedingungen des Käufers gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben.
Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
Auch ohne besondere Klarstellung gelten im Übrigen die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
B. Abschluss des Vertrags
Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst mit der Annahme der Bestellung des Käufers zustande.
Branchenübliche Abweichungen von unserer Annahme der Bestellung des Käufers (z.B. durch Auftragsbestätigung) bleiben vorbehalten und berühren den Vertragsschluss nicht.
C. Lieferbedingungen
Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung, z.B. wegen fehlender Selbstbelieferung durch unseren Lieferanten), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und eine den Umständen angemessene, neue Lieferfrist bestimmen. Ist die Leistung auch in der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung werden wir unverzüglich erstatten. Unsere gesetzlichen Rechte (z.B. Ausschluss der Leistungspflicht) und die Rechte des Käufers aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben unberührt.
Der Eintritt unseres Lieferverzuges bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich.
Die Ware wird auf Gefahr (Untergang, Verschlechterung, Verzögerung) des Käufers versandt. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft über. Der gesetzliche Gefahrübergang wegen Annahmeverzuges bleibt unberührt.
D. Preise und Zahlungsbedingungen
Der Kaufpreis ist fällig und zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Nach Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs - vorbehaltlich weitergehender Rechte - mit dem jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen.
Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur insoweit zu, als der jeweilige Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt ist.
Wird unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet (z.B. Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder wenn der Käufer seine Leistung nicht ordnungsgemäß und rechtzeitig erbringt oder erklärt, seine Leistung nicht erbringen zu wollen, oder wenn noch fällige Verpflichtungen aus einem früheren Leistungsverhältnis bestehen), sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und -
gegebenenfalls nach Fristsetzung - zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB) und können den Rücktritt sofort erklären. Die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Ist der Käufer mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung aus diesem oder anderen Rechtsgeschäften in Verzug, sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte berechtigt, alle offenen Forderungen aus diesem oder anderen Rechtsgeschäften sofort fällig zu stellen. Darüber hinaus tritt bei Überschreitung des internen Kreditlimits (Gesamtbetrag der offenen Rechnungen und offenen Aufträge/Lieferungen) oder bei Erreichen der 3.
Wir behalten uns vor, die vereinbarten Preise nach billigem Ermessen mit sofortiger Wirkung neu festzusetzen (§ 315 BGB), wenn seit dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses eine wesentliche Erhöhung von Rohstoffen und/oder Energie um mehr als 5 % netto eingetreten ist.
E. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen vor.
Bei Pflichtverletzungen, insbesondere bei Nichtzahlung des Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und/oder die Ware herauszuverlangen.
Im Herausgabeverlangen liegt keine Rücktrittserklärung; vielmehr sind wir berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und uns den Rücktritt vom Vertrag vorzubehalten. Wird der Kaufpreis nicht bezahlt, werden wir diese Rechte erst geltend machen, wenn eine angemessene Nachfrist zur Zahlung erfolglos verstrichen ist oder eine angemessene Nachfrist gesetzlich entbehrlich ist.
Der Käufer darf die Waren im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebs verarbeiten und/oder verkaufen. In diesem Fall gelten auch die folgenden Bestimmungen. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung entstehenden Erzeugnisse, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Waren. Andernfalls gilt das Produkt als Vorbehaltsware.
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung entstehenden Erzeugnisse, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Waren. Andernfalls gilt das Produkt als Vorbehaltsware.
Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, so werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
F. Ansprüche des Käufers wegen Mängeln
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für die Freiheit der Ware von Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung), soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Lieferantenregress bleiben in jedem Fall unberührt.
Als Beschaffenheitsvereinbarung gelten nur diejenigen Produktbeschreibungen, die Gegenstand des Einzelvertrages sind. Über die gesetzliche Regelung hinaus ist die Ware auch dann frei von Sachmängeln, wenn sie die Eigenschaften aufweist, die der Käufer aufgrund der von uns abgegebenen Produktbeschreibung erwarten kann. Für öffentliche Äußerungen Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernehmen wir keine Haftung.
Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist. Der Käufer hat uns die zur Prüfung des gerügten Mangels erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die Ware zu diesen Zwecken zu übergeben.
Ist die Ware mangelhaft, können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser gesetzliches Recht auf Verweigerung bleibt unberührt.
Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer gesetzte Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei einem unerheblichen Mangel.
Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen; im Übrigen sind sie ausgeschlossen.
G. Sonstige Haftung
Auf Schadensersatz haften wir - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Wir haften jedoch auch im Falle einfacher Fahrlässigkeit - für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; - für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen haben. Das Gleiche gilt für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
Außerhalb unserer Mängelhaftung hat der Käufer nur das Recht, wegen einer von uns zu vertretenden Pflichtverletzung vom Vertrag zurückzutreten oder diesen zu kündigen; insbesondere ist ein freies Kündigungsrecht (z.B. nach §§ 651, 649 BGB) ausgeschlossen.
Der Rücktritt oder die Kündigung muss schriftlich erklärt werden. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
H. Verjährungsfrist
Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung.
Für Bauwerke und Baumaterialien beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung. Die besonderen Verjährungsregelungen des gesetzlichen Lieferantenregresses bleiben unberührt und gelten zugunsten des Käufers auch dann, wenn die Leistung an den Verbraucher nicht auf einem Kaufvertrag, sondern auf einem Werkvertrag mit einer fünfjährigen Verjährungsfrist beruht.
In jedem Fall bleiben die gesetzlichen Vorschriften über Rückgriffsansprüche Dritter, Lieferantenregress und bei Arglist unberührt.
Soweit wir dem Käufer wegen oder infolge eines Mangels vertragliche Schadensersatzansprüche schulden, gelten die vollen gesetzlichen Verjährungsfristen des Kaufrechts (§ 438 BGB). Diese Verjährungsfristen gelten auch für konkurrierende außervertragliche Schadensersatzansprüche, es sei denn, die Anwendung der regelmäßigen
gesetzlichen Verjährungsfrist (§§ 195, 199 BGB) führt im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährungsfrist. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.
I. Wahl des Rechts und des Gerichtsstandes
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf. Die Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehaltes unterliegen dem Recht am jeweiligen Standort der Sache. Bei grenzüberschreitenden Verträgen gelten die internationalen Regeln für die Auslegung von handelsüblichen Vertragsformeln (Incoterms) in der jeweils gültigen Fassung.
Ausschließlicher - auch internationaler - Gerichtsstand für Kaufleute ist das Landgericht Frankfurt am Main. Wir sind jedoch auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu klagen. The Frankfurt am Main regional court is the exclusive – also international – place of jurisdiction for merchants. However, we are also entitled to bring legal action at the buyer's general place of jurisdiction.
Ab dem: April 2023
CV&B GmbH
Zietenring 17
65195 Wiesbaden