Julian Ceglie
September 20, 2026

Photovoltaik für Unternehmen — Eigenverbrauch und Rendite

Photovoltaik für Unternehmen richtig rechnen: Lastgang, Eigenverbrauch, Abschreibung nach § 7g EStG und Finanzierung sachlich erklärt

Für einen Gewerbebetrieb entscheidet sich die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage am Eigenverbrauch, nicht an der Einspeisevergütung. Jede Kilowattstunde, die Sie nicht aus dem Netz kaufen, spart Ihnen den vollen Bezugspreis — Arbeitspreis, Netzentgelt, Umlagen und Stromsteuer zusammen. Jede Kilowattstunde, die Sie stattdessen einspeisen, bringt einen Bruchteil davon. Das Verhältnis dieser beiden Mengen ist der wichtigste Stellhebel Ihrer Kalkulation, und es lässt sich planen.

Dieser Artikel behandelt den Fall, dass Sie selbst investieren und selbst betreiben: Auslegung nach Lastgang, Aufbau der Wirtschaftlichkeitsrechnung, was beim Eigenverbrauch an Abgaben entfällt, Abschreibung und § 7g EStG, die Wahl zwischen Kredit, Leasing und Contracting sowie der Ablauf eines Gewerbeprojekts. Die Alternative, das Dach abzugeben statt zu investieren, streifen wir in einem eigenen Absatz.

Warum das gewerbliche Lastprofil besser zur Sonne passt als jeder Privathaushalt

Eine Photovoltaikanlage liefert den weitaus größten Teil ihres Tagesertrags zwischen etwa neun und siebzehn Uhr. Ein Privathaushalt ist in diesem Fenster meist leer: Gekocht, gewaschen und geladen wird abends. Ohne Speicher landen Eigenheimbesitzer deshalb typischerweise bei Eigenverbrauchsquoten im Bereich von einem Viertel bis einem Drittel des Jahresertrags.

Ein Produktions-, Handels- oder Logistikbetrieb verhält sich umgekehrt. Kompressoren, Kälte- und Lüftungstechnik, Hallenbeleuchtung, Fördertechnik, Serverräume und Ladeinfrastruktur laufen während der Schicht — genau dann, wenn die Module liefern. Schon bei Einschichtbetrieb decken sich Erzeugung und Verbrauch gut; bei Mehrschichtbetrieb, ganzjähriger Kühlung oder hohem Grundlastanteil noch besser. Entsprechend viel Strom bleibt im Haus, ganz ohne Batterie.

Das verändert den Bewertungsmaßstab jeder erzeugten Kilowattstunde: Selbst verbrauchter Strom wird mit Ihrem Bezugspreis bewertet, eingespeister mit dem Vergütungs- oder Marktwert. Dazwischen liegt meist ein Vielfaches — eine Anlage, die zu achtzig Prozent im Betrieb bleibt, rechnet sich völlig anders als eine baugleiche, die zu achtzig Prozent einspeist.

Die Schwachstelle des gewerblichen Profils ist die Betriebsruhe: Wer freitagmittags die Tore schließt, gibt zwei von sieben Erzeugungstagen an die Einspeisung ab. Es genügt deshalb nicht, den Jahresverbrauch zu kennen — Sie brauchen seinen zeitlichen Verlauf.

Die Lastganganalyse ist die Grundlage — ein Angebot ohne sie ist geraten

Der Lastgang ist die Aufzeichnung Ihrer Leistungsaufnahme in Viertelstundenwerten über ein volles Jahr. Betriebe mit mehr als 100.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch haben eine registrierende Leistungsmessung und damit diese Daten ohnehin; anfordern lassen sie sich beim Netzbetreiber oder Stromlieferanten, üblicherweise als Datei mit rund 35.000 Werten. Wer darunter liegt und im Standardlastprofil abgerechnet wird, hat keinen echten Lastgang — dann hilft eine temporäre Messung über mehrere Wochen.

Erst wenn dieser Lastgang mit einer Ertragssimulation Ihres konkreten Dachs verrechnet wird, entstehen die beiden Zahlen, auf denen alles Weitere aufbaut: die Eigenverbrauchsquote — welcher Anteil des Solarertrags im Betrieb bleibt — und der Autarkiegrad — welcher Anteil Ihres Verbrauchs vom Dach kommt. Beide sind das Ergebnis einer Rechnung, nicht einer Erfahrung.

Ein Angebot, das eine Anlagengröße nennt, ohne Ihren Lastgang gesehen zu haben, ist eine Preisliste. Es kann in beide Richtungen falsch liegen: Zu klein ausgelegt verschenken Sie Einsparpotenzial dauerhaft. Zu groß ausgelegt produzieren Sie Überschüsse zu Einspeisekonditionen, während die Investition an der Vollkostenrechnung mitzahlt. Die Anlagengröße ist keine Frage der Quadratmeter, sondern das Ergebnis eines Abgleichs. Nebenbei zeigt die Analyse, was sich ohne Investition heben lässt: unnötige Nachtgrundlast, Lastspitzen, Prozesse, die in die Mittagsstunden passen.

Die Wirtschaftlichkeitsrechnung Position für Position

Eine saubere Rechnung stellt die einmalige Investition den jährlichen Zahlungsströmen über die Nutzungsdauer gegenüber und berücksichtigt die Steuerwirkung. Sie ist einfach aufgebaut, wird aber oft unvollständig geführt — meist fehlen laufende Kosten und die Rücklage für den Wechselrichtertausch. Konkrete Beträge nennt die Übersicht bewusst nicht: Sie ergeben sich aus Ihrem Dach, Ihrer Netzsituation und Ihrem Stromvertrag.

PositionWirkungWovon die Höhe abhängtInvestitionssummeeinmalige AusgabeAnlagengröße, Dachtyp, Unterkonstruktion und Ballast, Wechselrichterkonzept, Netzanschluss bis zur TrafostationUmsatzsteuer auf die Investitiondurchlaufend bei VorsteuerabzugDer Nullsteuersatz greift bei reinen Gewerbegebäuden über 30kW nicht; vorsteuerabzugsberechtigt rechnen Sie nettoEingesparte Strombezugskostenjährlicher Ertrag, größte PositionEigenverbrauchsmenge mal vollem Bezugspreis inklusive Netzentgelt, Umlagen und StromsteuerEinspeiseerlösjährlicher Ertrag, kleinere PositionÜberschussmenge und Vergütungsform — fester Satz oder Marktprämie plus Börsenerlös abzüglich VermarkterentgeltBetriebsführung, Wartung, Reinigungjährliche AusgabeAnlagengröße, Vertragsumfang, Dachzugang, VerschmutzungslageVersicherungjährliche AusgabeVersicherungssumme, Selbstbehalt, eingeschlossene Elementar- und ErtragsausfallrisikenMessstellenbetrieb und Direktvermarktungjährliche AusgabeMesskonzept, Zähleranzahl, Leistungsklasse, Entgelt des DirektvermarktersWechselrichtertauschRücklage, meist im zweiten JahrzehntGerätekonzept, Stückzahl, Länge der HerstellergarantieAbschreibung und Steuerwirkungmindert die SteuerlastRechtsform, Steuersatz, Nutzung von § 7g EStGRückbau am NutzungsendeEndpositionAnlagengröße, Dachaufbau, Recyclingkosten zum künftigen Zeitpunkt

Zwei Annahmen entscheiden mehr als alles andere, und beide sind unsicher: die Entwicklung Ihres Strombezugspreises und die tatsächliche Eigenverbrauchsquote. Lassen Sie sich die Rechnung deshalb mit niedrigem, mittlerem und hohem Preispfad zeigen. Wer nur eine Zahl präsentiert, verkauft eine Prognose als Tatsache. Anhaltspunkte zur Preisentwicklung veröffentlicht der BDEW in seiner Strompreisanalyse.

Was beim selbst verbrauchten Strom an Netzentgelten und Umlagen entfällt

Strom, den Sie auf dem eigenen Dach erzeugen und im selben Gebäude verbrauchen, wird nicht durch das öffentliche Netz transportiert. Deshalb fallen dafür keine Netzentgelte, keine Konzessionsabgabe, keine KWKG-Umlage, keine Offshore-Netzumlage und keine Umlage nach § 19 StromNEV an — sie alle knüpfen an die Entnahme aus dem Netz an. Die frühere EEG-Umlage auf Eigenverbrauch ist seit dem 1. Januar 2023 vollständig entfallen und spielt in keiner Kalkulation mehr eine Rolle.

Ein Punkt wird dabei regelmäßig übersehen: Wer registrierend leistungsgemessen wird, zahlt sein Netzentgelt zweiteilig — einen Arbeitspreis je Kilowattstunde und einen Leistungspreis je Kilowatt Jahreshöchstlast. Photovoltaik senkt den Arbeitspreisanteil verlässlich. Den Leistungspreis senkt sie nur, wenn Ihre Jahreshöchstlast in eine sonnenreiche Stunde fällt; häufig liegt sie an einem Winterabend oder beim morgendlichen Anfahren, wenn das Dach nichts beiträgt. Rechnen Sie den Leistungspreis daher zunächst unverändert weiter; wer ein individuelles Netzentgelt nach § 19 Absatz 2 StromNEV vereinbart hat, lässt zusätzlich prüfen, ob die veränderte Benutzungsstundenzahl daran rührt.

Stromsteuer: Befreiung ja, aber nicht von allein

Die Stromsteuer beträgt im Regelsatz 20,50 Euro je Megawattstunde, also 2,05 ct/kWh. Für Strom aus erneuerbaren Energien aus Anlagen bis zwei Megawatt sieht § 9 des Stromsteuergesetzes eine Befreiung vor, wenn er im räumlichen Zusammenhang zur Anlage entnommen wird — der klassische Eigenverbrauch auf dem eigenen Gelände.

Automatisch ist das nicht: Die Befreiung setzt eine Anzeige beziehungsweise Erlaubnis beim zuständigen Hauptzollamt voraus. Wer Strom zusätzlich an Dritte abgibt — Mieter einer Hallenfläche, einen Nachbarbetrieb —, wird stromsteuerrechtlich zum Versorger mit eigenen Melde- und Nachweispflichten; seit Anfang 2026 sind die Anforderungen an die zeitgleiche Zuordnung von Erzeugung und Entnahme verschärft. Klären Sie das vor dem Messkonzept, nicht danach.

Abschreibung, Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung nach § 7g EStG

Eine Aufdachanlage auf einem Betriebsgebäude ist steuerlich in aller Regel ein selbstständiges, bewegliches Wirtschaftsgut — eine Betriebsvorrichtung, kein Gebäudebestandteil. Sie wird deshalb nicht über die lange Gebäudenutzungsdauer abgeschrieben, sondern nach der amtlichen AfA-Tabelle über 20 Jahre linear, also mit 5 Prozent der Anschaffungskosten je Jahr. Dachintegrierte Systeme, die die Dachhaut ersetzen, werden abweichend behandelt.

Interessanter ist für viele Betriebe § 7g EStG mit zwei kombinierbaren Instrumenten:

  • Investitionsabzugsbetrag: Bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten dürfen schon vor der Investition gewinnmindernd abgezogen werden. Höchstbetrag 200.000 Euro je Betrieb über das laufende und die drei vorangegangenen Jahre; Voraussetzung ist eine Gewinngrenze von 200.000 Euro im Abzugsjahr.
  • Investitionszeitraum: Die Anschaffung muss in den drei folgenden Wirtschaftsjahren erfolgen. Unterbleibt sie, wird der Abzug rückwirkend aufgelöst — mit Verzinsung. Das ist der wichtigste Fallstrick.
  • Sonderabschreibung: Zusätzlich zur linearen Abschreibung sind bis zu 40 Prozent der Anschaffungskosten im Jahr der Anschaffung und den vier Folgejahren absetzbar, frei über diesen Zeitraum verteilbar.
  • Nutzungsvoraussetzung: Das Wirtschaftsgut muss nahezu ausschließlich betrieblich genutzt werden — bei einer Anlage auf dem Betriebsgebäude unproblematisch.

Die Kombination verschiebt Steuerlast in die Jahre vor und unmittelbar nach der Inbetriebnahme. Das ist ein Liquiditäts- und Zinsvorteil, keine Ersparnis — insgesamt abgeschrieben wird nicht mehr als die Anschaffungskosten. In gewinnstarken Jahren kann der Effekt trotzdem erheblich sein.

Zu beachten ist die Abgrenzung zur Steuerbefreiung nach § 3 Nummer 72 EStG: Sie gilt für Anlagen bis 30 kW auf Gebäuden mit einer Einheit beziehungsweise 15 kW je Einheit bei mehreren, höchstens 100 kW je Steuerpflichtigem. Wo sie greift, entfällt mit der Steuerpflicht auch die Abschreibung. Typische Gewerbeanlagen liegen darüber, sind voll steuerpflichtig — dafür aber voll abschreibbar. Was für Ihren Betrieb gilt, hängt von Rechtsform, Gewinnsituation und Bestandsanlagen ab; diese Entscheidung trifft Ihr Steuerberater, nicht Ihr Solarteur. Eine erste Orientierung geben die FAQ des Bundesfinanzministeriums.

Kaufen, finanzieren, leasen, contracten — oder das Dach verpachten

Die Finanzierungsform bestimmt, wem die Anlage bilanziell zugerechnet wird und damit, wer abschreibt. Das ist der eigentliche Unterschied zwischen den Varianten, nicht der Zinssatz.

Eigenmittel oder Bankdarlehen. Die Anlage steht in Ihrem Anlagevermögen, Sie schreiben ab, nutzen § 7g und behalten die vollen Erträge. Für die Fremdfinanzierung kommt neben der Hausbank ein Förderkredit wie Erneuerbare Energien Standard (270) der KfW in Betracht. Die Reihenfolge zählt: Der Antrag läuft über die Hausbank und muss vor Vorhabenbeginn gestellt sein.

Leasing und Mietkauf. Beim Mietkauf aktivieren Sie die Anlage und schreiben ab wie beim Kauf. Beim klassischen Leasing bleibt sie beim Leasinggeber; Sie setzen die Raten als Betriebsausgabe ab, verlieren aber Abschreibung und Sonderabschreibung. Achten Sie auf Restwert- und Andienungsregelungen und darauf, wer Wartung, Versicherung und Ersatzinvestitionen trägt.

Contracting. Ein Contractor baut, finanziert und betreibt die Anlage auf Ihrem Dach; Sie kaufen den Strom über eine lange Laufzeit zu einem vertraglich fixierten Arbeitspreis. Sie binden kein Kapital und tragen kein technisches Risiko, geben dafür die Marge ab und binden sich für zehn bis zwanzig Jahre. Prüfen lassen sollten Sie Preisgleitklausel, Abnahmepflicht bei Produktionsrückgang, Regelungen bei Betriebsaufgabe oder Immobilienverkauf und das Schicksal der Anlage am Vertragsende.

Verpachtung. Wenn Sie weder investieren noch Strom abnehmen wollen, bleibt die reine Flächenüberlassung: Ein Betreiber pachtet Ihr Dach, errichtet die Anlage auf eigene Rechnung und vermarktet den Strom selbst, Sie erhalten eine Pacht. Das ist der risikoärmste und zugleich ertragsärmste Weg — er nimmt Ihnen den Eigenverbrauchsvorteil, sofern der Vertrag keine Stromlieferkomponente enthält. Worauf zu achten ist, steht im Beitrag zur Dachverpachtung von Industriehallen.

Ab 100 Kilowatt: Direktvermarktung, Netzanschluss und Messkonzept

Für Anlagen ab 100 Kilowatt installierter Leistung gibt es keine feste Einspeisevergütung mehr; der eingespeiste Strom muss in die Direktvermarktung. Wichtig für Ihre Rechnung: Die Pflicht betrifft nur die eingespeiste Menge, nicht den Eigenverbrauch. Je höher Ihre Eigenverbrauchsquote, desto kleiner der Teil der Anlage, den Marktpreisschwankungen und negative Börsenstunden berühren. Technisch kommen Fernsteuerbarkeit und registrierende Leistungsmessung hinzu; deren Kosten gehören in die Betriebskostenzeile. Einzelheiten stehen im Beitrag zur Direktvermarktung von Solarstrom.

Häufiger als jede Technikfrage hält der Netzanschluss Gewerbeprojekte auf. Ab bestimmten Leistungen erfolgt die Einspeisung nicht im Niederspannungsnetz, sondern in der Mittelspannung — mit eigener Übergabestation, Schutzkonzept und Nachweisen nach den technischen Anschlussregeln. Ob am Verknüpfungspunkt Kapazität frei ist, entscheidet der Netzbetreiber; die Antwort kann Monate dauern oder die Einspeiseleistung begrenzen. In Teilen des Rhein-Main-Gebiets und in Rheinhessen sind einzelne Netzabschnitte stark belegt. Stellen Sie die Anfrage deshalb früh — was dabei schiefgeht, beschreibt der Beitrag zum Netzanschluss gewerblicher PV-Anlagen.

Was die geplante EEG-Novelle für Gewerbeanlagen bedeuten würde

Nach dem Kabinettsentwurf vom 29. Juli 2026 — der Bundestag berät ab September 2026, der Bundesrat steht aus, geltendes Recht ist der Entwurf noch nicht — soll sich die Vergütungsseite für Neuanlagen ab dem 1. Januar 2027 grundlegend ändern. Vier Punkte sind für eine Investitionsentscheidung relevant:

  • Die feste Einspeisevergütung soll für Neuanlagen entfallen; an ihre Stelle träte eine Übergangszahlung von 5,2 ct/kWh für längstens 36 Monate.
  • Vorgesehen ist ein einheitlicher anzulegender Wert von 6,2 ct/kWh als Bezugsgröße der Marktprämie.
  • Der geplante Direktvermarktungsbonus von 1,50 ct/kWh für längstens 48 Monate soll nur Anlagen unter 25 kW zugutekommen und wäre für Gewerbeanlagen ohne Bedeutung.
  • Für neue Gebäudeanlagen unter 100 kW ist ein dauerhaftes Limit der Einspeiseleistung auf 50 Prozent vorgesehen, gestaffelt: 2027 für Anlagen unter 50 kW, 2028 unter 25 kW, 2029 unter 7 kW. Gedeckelt würde die eingespeiste Leistung in Kilowatt, nicht der Jahresertrag — betroffen wäre also nur, was in wenigen Spitzenstunden über der Grenze anfällt.

Bestandsanlagen bleiben nach dem Entwurf unberührt — wer bereits betreibt, muss nichts tun. Für Neuinvestitionen verschiebt sich die Logik weiter in die Richtung, die bei Gewerbe ohnehin gilt: Der Wert entsteht im Eigenverbrauch, die Einspeisung ist Restverwertung. Betriebe, die nach Lastgang statt nach Dachfläche auslegen, wären am wenigsten betroffen. Den Entwurf im Einzelnen ordnet der Beitrag zur geplanten EEG-Novelle ein.

Scope-2-Emissionen und Nachhaltigkeitsberichterstattung

Selbst erzeugter und selbst verbrauchter Solarstrom senkt die Emissionen aus eingekaufter Energie — im Vokabular des Greenhouse Gas Protocol die Scope-2-Emissionen. Der Unterschied zum Ökostromtarif ist bilanziell bedeutsam: Zugekaufte Herkunftsnachweise verbessern nur die marktbasierte Betrachtung, die eigene Anlage senkt zusätzlich die standortbezogene, weil physisch weniger Netzstrom entnommen wird.

Ob Ihr Betrieb selbst berichtspflichtig ist, hängt von Größe und Rechtsform ab; die europäischen Vorgaben sind mehrfach angepasst und zeitlich gestreckt worden. Häufiger ist im Mittelstand der indirekte Fall: Große Kunden fragen im Lieferantenfragebogen nach dem CO2-Fußabdruck, Ausschreibungen vergeben Punkte dafür, Banken und Versicherer berücksichtigen ESG-Kriterien. Eine eigene Anlage liefert dafür Zählerwerte statt Schätzungen. Nüchtern bewertet: Das rechtfertigt keine unwirtschaftliche Investition, kann aber eine knappe Entscheidung kippen.

Von der Machbarkeitsprüfung bis zur Abnahme: der Ablauf

Ein Gewerbeprojekt hat mehr Beteiligte, längere Vorlaufzeiten und mehr Punkte, an denen es stehen bleibt. Die Reihenfolge entscheidet.

  1. Datenaufnahme und Machbarkeit. Lastgang, Stromrechnungen der letzten zwölf Monate, Netzanschlusssituation, Dachaufmaß, Statikunterlagen, Zustand der Dachabdichtung.
  2. Statik und Dachhaut. Ein Standsicherheitsnachweis klärt, ob die zusätzlichen Lasten aufgenommen werden; bei Flachdächern hängt viel an der Aufständerung und Ballastierung. Eine Abdichtung mit kurzer Restnutzungsdauer wird vorher saniert, nicht nachher.
  3. Netzanschlussanfrage. Früh stellen, weil die Antwort die Anlagengröße begrenzen kann.
  4. Auslegung und Angebot. Ertragssimulation gegen den Lastgang, Modulfeldaufteilung, Verschattungsanalyse, Wechselrichter- und Messkonzept.
  5. Wirtschaftlichkeit und Finanzierung. Varianten rechnen, Steuerberater einbinden, Förderkredit vor Vorhabenbeginn beantragen.
  6. Verträge und Nebenpflichten. Brandschutzkonzept prüfen, Gebäudeversicherer informieren, Direktvermarktungsvertrag schließen, gegebenenfalls Anzeige beim Hauptzollamt.
  7. Montage im laufenden Betrieb. Kranstellflächen, Anlieferzeiten, Dachzugang und Abschaltfenster werden mit der Produktion abgestimmt, nicht gegen sie.
  8. Inbetriebnahme. Inbetriebsetzung mit dem Netzbetreiber, Registrierung im Marktstammdatenregister innerhalb eines Monats, Aktivierung der Fernsteuerung.
  9. Abnahme und Dokumentation. Prüfprotokolle und Strangmessungen nach der einschlägigen Prüfnorm, Anlagendokumentation, Einweisung der Haustechnik, Monitoring mit Alarmierung.

Von der Datenaufnahme bis zur Abnahme vergehen üblicherweise mehrere Monate; die Netzanschlussklärung ist meist der längste Einzelposten. Planen Sie die Entscheidung so, dass sie nicht am Jahresende unter Zeitdruck fällt.

Häufige Fragen

Ab welcher Eigenverbrauchsquote lohnt sich eine Gewerbeanlage?

Eine allgemeingültige Schwelle gibt es nicht. Die Antwort hängt an drei Größen, die von Betrieb zu Betrieb stark schwanken: Ihrem tatsächlichen Bezugspreis je Kilowattstunde, den Investitionskosten Ihres Dachs und dem Erlös für die Überschussmenge. Je höher der Bezugspreis und je günstiger die Dachsituation, desto niedriger darf die Quote sein — belastbar wird das erst mit Ihrem Lastgang.

Brauche ich für eine Gewerbeanlage einen Batteriespeicher?

Nicht zwingend, und selten als erste Maßnahme. Weil das gewerbliche Lastprofil ohnehin gut zur Erzeugung passt, fällt der zusätzliche Eigenverbrauch durch einen Speicher meist kleiner aus als im Eigenheim. Interessanter wird eine Batterie im Gewerbe über einen anderen Effekt — die Kappung der Lastspitzen, die den Leistungspreis bestimmen. Das ist eine eigene Rechnung und gehört getrennt geprüft.

Was passiert, wenn sich mein Verbrauch nach dem Bau verändert?

Steigt er — durch neue Maschinen, elektrifizierte Prozesswärme, Ladeinfrastruktur —, steigt die Eigenverbrauchsquote und die Anlage rechnet sich besser als geplant. Sinkt er, wandert mehr Strom in die Einspeisung und der Ertrag fällt. Ein realistischer Ausblick auf die nächsten Jahre gehört deshalb in die Auslegung; bei unsicherer Entwicklung ist die konservativere Dimensionierung die robustere Wahl.

Darf ich Strom vom eigenen Dach an Mieter oder Nachbarbetriebe abgeben?

Grundsätzlich ja, aber Sie werden damit energiewirtschaftlich und stromsteuerrechtlich zum Lieferanten. Daran hängen ein eigenes Messkonzept sowie Abrechnungs-, Melde- und Nachweispflichten und die Frage, ob die Stromsteuerbefreiung für die abgegebene Menge trägt. Das kann sich lohnen, gehört aber vor Baubeginn geklärt.

Better Energy als Ansprechpartner für gewerbliche Anlagen

Better Energy plant und errichtet Photovoltaikanlagen von der Doppelhaushälfte bis zur Industriehalle und hat bislang 582 Projekte umgesetzt. Der Sitz ist Mainz, Im Euler 11; der Schwerpunkt liegt in Rheinhessen und im Rhein-Main-Gebiet, gearbeitet wird deutschlandweit. Verbaut werden Komponenten von Huawei, Fronius, SMA und Trina Solar. In der Größenordnung eines Produktionsbetriebs steht das Referenzprojekt in Appenweier mit 256,5 kWp.

Für gewerbliche Projekte beginnt die Zusammenarbeit mit Ihrem Lastgang und Ihren Stromrechnungen — nicht mit einem Angebot. Einen Überblick über das Leistungsspektrum für Unternehmen finden Sie unter Photovoltaik für Unternehmen. Wenn Sie eine Machbarkeitsprüfung für Ihr Dach anstoßen möchten, erreichen Sie uns über das Kontaktformular.

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